(1) Medien im Sinne dieser TRGS sind Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird.

Hinweis:

Zu den Medien gehören z. B. Abluft, Treibstoffe und Lösemittel sowie Stäube.

 

(2) Material ist die Bezeichnung für Werkstoffe, aus denen Gegenstände oder Einrichtungen bestehen.

Hinweis:

Zu den Materialien gehören z. B. Stahl, Glas, Kunststoffe, Holz, aber auch Beschichtungsmaterialien, z. B. Lacke, Folien, Gummierungen. Ausgenommen sind Verbundwerkstoffe.

 

(3) Gegenstände oder Einrichtungen sind aus Materialien gefertigt und stehen in der Regel mit Medien in Kontakt.

Hinweis:

Zu den Gegenständen oder Einrichtungen gehören z. B. Rohrleitungen, Schläuche, Behälter, Ladetanks, Pumpen.

 

(4) Durchgangswiderstand RD ist der elektrische Widerstand eines Materials oder eines Gegenstandes durch das Material oder den Gegenstand hindurch bestimmt unter Anwendung einer bestimmten Elektrodenanordnung. Der Durchgangswiderstand wird in Ω angegeben.

 

(5) Spezifischer Widerstand ρ ist der Durchgangswiderstand eines Mediums oder Materials bezogen auf die Einheitslänge und Einheitsquerschnittsfläche. Der spezifische Widerstand wird in Ωm angegeben.

Hinweis:

Der spezifische Widerstand wird oft auch spezifischer Durchgangswiderstand genannt.

 

(6) Oberflächenwiderstand RO ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfläche eines Gegenstandes. Er wird zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und jeweils 100 mm Länge, die 10 mm auseinander liegen und mit der zu messenden Oberfläche Kontakt haben, gemessen. Die Messspannung beträgt mindestens 100 V, abhängig vom Widerstandsbereich. Der Oberflächenwiderstand wird in Ω angegeben.

 

(7) Spezifischer Oberflächenwiderstand R□ ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfläche eines Gegenstandes. Die Messung erfolgt zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und der Länge L. Der Abstand A der Elektroden ist gleich ihrer Länge L (A = L). Der Messwert wird in Ω angegeben.

Hinweis:

In der angelsächsischen Literatur wird der spezifische Oberflächenwiderstand häufig mit Ω square oder Ω2 bezeichnet. Der spezifische Oberflächenwiderstand beträgt das Zehnfache des Oberflächenwiderstandes.

 

(8) Streifenwiderstand RST ist der elektrische Widerstand an Streifen aus textilen Flächengebilden, die zur Verbesserung der Ableitfähigkeit von elektrostatischen Ladungen Beimischungen aus Materialien enthalten, deren Widerstand wesentlich geringer ist als der des textilen Grundmaterials, z. B. Carbonfasern oder metallisierte Fäden. Der Streifenwiderstand RST wird an Textilstreifen mit den Abmessungen 50 mm × 350 mm ermittelt.

 

(9) Ableitwiderstand RE eines Gegenstandes ist sein elektrischer Widerstand gegen Erdpotenzial, oft Erde genannt. Der Ableitwiderstand wird in Ω angegeben.

Hinweis:

Die übliche Form der Messelektrode ist eine 20 cm² große, elastische Kreisfläche. Die Kontaktierung mit der Oberfläche des zu messenden Gegenstandes erfolgt trocken. Der Ableitwiderstand hängt unter anderem vom spezifischen Widerstand, vom – gegebenenfalls spezifischen – Oberflächenwiderstand der Materialien sowie vom Abstand zwischen den gewählten Messpunkten und Erde ab. Dieser Widerstand wird häufig auch Erdableitwiderstand RE genannt.

 

(10) Leitfähigkeit κ ist der Kehrwert des spezifischen Widerstandes. Die Leitfähigkeit wird in S/m angegeben.

 

(11) Leitfähig ist ein Medium oder Material mit einem spezifischen Widerstand ρ ≤ 104 Ωm. Leitfähig ist ein Medium oder Material auch, wenn sein Oberflächenwiderstand RO ≤ 104 Ω beträgt.

Hinweis 1:

Für Flüssigkeiten, Schüttgüter oder bestimmte Gegenstände werden in den entsprechenden Abschnitten hinsichtlich der Grenzwerte spezielle Festlegungen getroffen. Zur Veranschaulichung der Begriffe siehe auch Anhang I. Leitfähige Materialien können nicht gefährlich aufgeladen werden, wenn sie geerdet sind. Der Oberflächenwiderstand leitfähig gemachter Kunststoffe weist oft einen großen Streubereich auf. Der Höchstwert darf 105 Ω und der Mittelwert 104 Ω nicht überschreiten.

Hinweis 2:

Als leitfähig werden auch Gegenstände und Einrichtungen bezeichnet, wenn sie aus leitfähigem Material bestehen.

 

(12) Leiter sind Gegenstände oder Einrichtungen aus leitfähigen Materialien.

 

(13) Ableitfähig ist

 

1.

ein Medium oder ein Material mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 104 Ωm und weniger als 10 9 Ωm

oder

 

2.

ein Gegenstand oder eine Einrichtung

 

a)

mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 109 Ω, gemessen bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchte

oder

 

b)

mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 1011 Ω, gemessen bei 23 °C und 30 % relativer Luftfeuchte.

Hinweis 1:

Mit sinkender Luftfeuchte nimmt der Oberflächenwiderstand in der Regel beträchtlich zu.

Hinweis 2:

Ableitfähige Medien oder Gegenstände und Einrichtungen aus ableitfähigen Materialien speichern keine gefährliche elektrische Ladung, wenn sie mit Erde in Kontakt stehen. Als ableitfähig werden auch Gegenstände und Einrichtungen bezeichnet, wenn sie aus ableitfähigen Materialien bestehen.

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