(1) Im Falle des Auftretens eines neuartigen pandemischen Virus steht zunächst kein wirksamer Impfstoff zur Verfügung. Daher beruht die Infektionsprävention einzelner Personen, wie auch von Personengruppen, ausschließlich auf den entsprechenden etablierten Maßnahmen zur Expositionsprophylaxe.

 

(2) Empfehlungen zu Impfungen gegen bekannte Erreger sind der Seite der STIKO [7] zu entnehmen.

 

(3) Beim Auftreten neuartiger Viren bzw. Infektionserkrankungen können besonders schutzbedürftige Personengruppen existieren. Im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie wurden z.B. die Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) des Ausschusses für Arbeitsmedizin "Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten" [20, 21] und die "Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 des BMFSFJ [23] veröffentlicht."

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