Begriff

Zum Heben schwerer Lasten sind Lastaufnahmeeinrichtungen erforderlich, dazu gehören auch Tragmittel. Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten. Zu den Tragmitteln gehören z. B. Kranhaken sowie fest eingebaute Greifer, Traversen, Zangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten die Betriebssicherheitsverordnung und Kap. 2.8 DGUV-R 100-500. Abb. 1 Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 skizziert anschaulich Tragmittel sowie Laustaufnahme- und Anschlagmittel.

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