Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die wesentlichen Anforderungen an Toilettenräume gemäß ASR A4.1 "Sanitärräume" erfüllt sind.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Befinden sich die Toilettenräume in der Nähe der Arbeitsplätze, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume?

"in der Nähe": möglichst nicht mehr als 50 m, max. 100 m Weglänge, im gleichen Gebäude und nicht weiter als eine Etage entfernt, möglichst nicht durchs Freie.
   
2)

Sind die Toilettenräume nach Geschlechtern getrennt?

Ausnahme: Zeitlich getrennte Nutzung in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten.
   
3)

Sind Toiletten, Wasch- und Umkleideräume räumlich getrennt?

Ausnahme: Kombinierte Sanitärräume in Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht dagegen spricht.
   
4) Sind die Toilettenräume deutlich erkennbar gekennzeichnet?    
5)

Haben die Räume eine lichte Höhe von mind. 2,50 m?

Hinweis: Ausnahmen im Bestand entsprechend länderspezifischem Baurecht möglich.
   
6)

Sind die Toilettenräume ausreichend groß?

Bewegungsfläche 60 x 80 cm (T x B) symmetrisch vor dem Toilettenbecken bzw. bei nach innen öffnender Zellentür 30 cm Abstand zwischen Vorderkante Toilettenbecken und Schwenkradius der Tür.

20 cm zu beiden Seiten des Toilettenbeckens (Maße im Bestand übergangsweise ggf. zu verringern, weitere Maße siehe Abschn. 5 ASR A4.1).

Zusätzlich zu berücksichtigen: Stell-, Bewegungs- und Funktionsflächen für die vorhandenen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände, z. B. für Durchgänge und Türen zu benachbarten Bereichen, Wasch- und Duschplätze oder Umkleidebereiche (bei räumlicher Kombination), Kleiderablagen usw.
   
7) Wird darauf geachtet, dass Toilettenzellen möglichst mit nach außen öffnenden Türen versehen sind?    
8)

Wenn der Toilettenraum mehr als eine Toilettenzelle oder einen unmittelbaren Zugang aus einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch-, Umkleide- oder Erste-Hilfe-Raum hat: Ist ein vollständig von der/den Toilettenzellen abgetrennter Vorraum vorhanden?

Im Vorraum darf sich kein Urinal befinden.
   
9)

Verfügen Toilettenräume über die erforderliche Anzahl von Toiletten/Urinalen und Handwaschgelegenheiten in Abhängigkeit von der Gleichzeitigkeit der Nutzung und der Nutzeranzahl?

Siehe dazu Tabellen in Abschn. 5 ASR A4.1.
   
10) Sind möglichst nicht mehr als 10 Toiletten und 10 Urinale in einem Toilettenraum?    
11) Sind Trennwände, Türen und Fenster von Sanitärräumen so angeordnet oder beschaffen, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist?    
12) Sind nicht raumhoch ausgeführte Trennwände und Türen von Toilettenzellen mind. 1,90 m hoch und liegt der Abstand zwischen Fußboden und Unterkante zwischen 0,10 und 0,15 m?    
13)

Sind nebeneinander liegende Urinale ggf. durch eine Schamwand (halbhohe Blende) getrennt?

(Empfehlung)
   
14) Sind bauliche Einrichtungen und Ausstattungen in Sanitärräumen so gestaltet und ausgeführt, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (z. B. durch Schnitt- oder Stoßkanten oder durch die Möglichkeit zur Ansammlung von Krankheitserregern) nicht gefährdet werden?    
15) Sind Fußböden und Wände leicht zu reinigen?    
16)

Sind vorhandene Bodeneinläufe so mit einem Geruchsverschluss ausgestattet, dass das Sperrwasser laufend ausgetauscht wird?

Wenn nicht: Gibt es in der Nähe eine Wasserzapfstelle zum gelegentlichen Nachfüllen und Spülen des Geruchsverschlusses?
   
17)

Werden die Mindestbeleuchtungsstärke von 200 lx und ein Farbwiedergabeindex Ra = 80 erreicht?

Für vorhandene Spiegelbeleuchtungen: mind. 500 lx vertikal
   
18)

Ist eine Raumtemperatur von 21 °C sichergestellt?

Darf durch vom Benutzer ausgelöste Lüftungsvorgänge kurzzeitig unterschritten werden.
   
19) Sind vorhandene Heizeinrichtungen so angeordnet, beschaffen oder abgeschirmt, dass die Beschäftigten vor der Berührung von zu heißen Oberflächen geschützt sind?    
20)

Ist die Lüftung gemessen an der Nutzungsintensität wirksam?

Bei freier Lüftung: freier Querschnitt der Lüftungsöffnungen (Summe von Zu- und Abluftöffnungen)

  • 0,17 m² je Toilette und 0,10 m² je Urinal bei einseitiger Lüftung,
  • 0,10 m² je Toilette und 0,06 m² je Urinal bei Querlüftung.
Bei maschineller Lüftung (lüftungstechnische Anlagen): Abluftvolumenstrom von 11 m3/hm²
   
21) Ist sichergestellt, dass Abluft aus Toilettenräumen nicht in andere Räume gelangt?    
22) Tritt während der Nutzung keine Zugluft auf?    
23) Gibt es vor Toilettenräumen bei Bedarf Einrichtungen zum Reinigen des Schuhwerks?    
24)

Gibt es in jeder Toilettenzelle und in jedem Toilettenraum mit nur einer Toilette

  • eine Möglichkeit zum Verschließen von innen?
  • einen Kleiderhaken?
  • einen Papierhalter?
  • eine Toilettenbürste?
   
25) Steht Toilettenpapier stets zur Verfügung?    
26) Gibt es an jeder von Frauen genutzten Toilette und in mindestens einer gekennzeichneten Toilettenzelle pro von Männern genutztem Toilettenraum einen Hygienebehälter mit Deckel?    
27) Haben die Handwaschgelegenheiten ein Handwaschbecken (fließendes Wasser und geschlossenes Wasserabflusssyst...

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