Man spricht von Telearbeitsplatz, wenn

  • ein Unternehmen den Büroarbeitsplatz ganz oder teilweise in das Haus oder die Wohnung eines Mitarbeiters verlagert,
  • diesen über Telekommunikationsmittel anbindet und
  • der Bildschirmarbeitsplatz vom Unternehmen eingerichtet und installiert ist und
  • die Bedingungen in einer Vereinbarung geregelt sind.

Wenn die Arbeit nur an einem Telearbeitsplatz verrichtet wird, bezeichnet man das in der Wissenschaft auch als isolierte Telearbeit. Viel häufiger ist aber die sog. alternierende Telearbeit, wenn wechselnd am Telearbeitsplatz in den Privaträumen des Arbeitnehmers und in den Betriebsräumen des Arbeitgebers gearbeitet wird.

 
Wichtig

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen beachten

Für eine eindeutige rechtliche Verantwortung muss u. a. geregelt sein, ob die Arbeit im Homeoffice im Arbeitnehmerstatus oder freiberuflich ausgeführt wird. Selbstständigkeit oder Arbeitnehmerschaft hängen vom Grad der persönlichen Abhängigkeit ab (BAG, Urteil v. 16.7.1997, 5 AZR 312/96).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge