Zusammenfassung

 
Begriff

Taucherarbeiten sind alle Arbeiten im Wasser, bei denen die Taucher über Tauchgeräte mit Druckluft versorgt werden. Taucharbeiten kommen z. B. bei der Durchführung folgender Aufgabenstellungen vor:

  • Inspektion/Instandhaltung/Reinigung von Großaquarien,
  • Forschungsarbeiten (Bio- und Geowissenschaften, Archäologie) in Gewässern,
  • Inspektion/Wartung/Instandhaltung von Bauwerken im Wasser wie Schleusen, Brücken, Wehre, Staumauern, Kläranlagen etc.,
  • Inspektion/Wartung/Instandhaltung von Schiffen,
  • Unterwasserarbeiten bei Bauprojekten (z. B. wassergefüllte Baugruben),
  • Hilfeleistung durch Feuerwehr oder Polizei sowie Hilfeleistungsunternehmen,
  • Räumung von Kampfmitteln,
  • Landesverteidigung,
  • Astronautentraining.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Durchführung gewerblicher Taucherarbeiten gilt die DGUV-V 40 "Taucherarbeiten".

Für Forschungstaucher ist die DGUV-R 101-023 "Einsatz von Forschungstauchern" grundlegend. Forschungstaucher sind Taucher mit begrenzter Ausbildung, die nur wissenschaftliche Forschungsaufgaben unter Wasser durchführen. Die DGUV-R 101-023 gibt das Standardverfahren vor, nach dem Unternehmer wissenschaftliche Unterwasserarbeiten durchführen lassen müssen.

Die DGUV-R 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen" wird angewendet auf die Ausbildung sowie auf Übungen und Einsätze von Tauchern in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit). Für Taucheinsätze mit Tauchtiefen von mehr als 30 m oder außerhalb der Nullzeit gelten die Bestimmungen der DGUV-V 40.

Für Feuerwehren maßgeblich ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 "Tauchen". Sie regelt das Tauchen von Feuerwehrtauchern bei öffentlichen Notständen und besonderen Notlagen nach den Landesbrandschutzgesetzen. Für die Polizei ist die Polizeiliche Dienstvorschrift PDV 415 "Tauchdienst" zu beachten.

Die Ausbildung der Berufstaucher ist in der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin" vom 25.2.2000 (BGBl. I, S. 165) bundeseinheitlich geregelt. Gewerbliche Taucharbeiten dürfen nur von Berufstauchern durchgeführt werden.

Taucherarbeiten gelten nach § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung i. V. mit Anhang II als "gefährliche Arbeiten".

1 Gesundheitsgefahren für Taucher

Alle Taucharbeiten bergen wesentliche gemeinsame Gefahren:

  • Lebensfeindliche Umgebung: Taucher können an ihrem Arbeitsplatz nur mit Hilfe von technischem Gerät überleben. Der Ausfall des Gerätes kann den Tod des Tauchers bedeuten.
  • Schlechte Sichtverhältnisse: Oft liegt bei Tauchgängen die Sichtweite nur bei wenigen Zentimetern.
  • Erschwerte Verständigung: Die Verständigung mit den anderen Beteiligten ist i. d. R. nur mit Hilfe eines Tauchtelefons möglich.
  • Wassertemperatur: Niedrige Wassertemperaturen bedeuten eine starke Auskühlungsgefahr.
  • Bewegungseinschränkungen: Oft wird in dicken Taucheranzügen gearbeitet, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Tauchgeräte und Versorgungsleitungen behindern zusätzlich die Arbeit. Gleichzeitig sind Tätigkeiten zu verrichten, wie sie auch über Wasser vorkommen, z. B. Schweißen, Bohren, Schrauben, Sägen etc.
  • Arbeiten unter erhöhtem Umgebungsdruck: Barotrauma und Dekompressionskrankheit sind eng mit dem Tauchen und den herrschenden Druckverhältnissen unter Wasser verbunden. Das Barotrauma beruht auf den mechanischen Kräften, die beim Ab- und Auftauchen auf den Körper wirken. Es tritt auf, wenn der Druck in den luftgefüllten Körperhohlräumen wie Nasennebenhöhlen oder Mittelohr, nicht an den umgebenden Wasserdruck angepasst werden kann. Bedrohliche Verletzungen können auftreten. Die größere Gefahr ist jedoch die Dekompressionskrankheit. Unter steigendem Druck nimmt die gelöste Menge eines Gases in einer Flüssigkeit zu. In höherem Druck unter Wasser wird mehr Sauerstoff und Stickstoff vom Blut aufgenommen und transportiert. Stickstoff reichert sich dabei im Körpergewebe an. Wird zu schnell aufgetaucht, so entweicht der Stickstoff zu schnell und es kommt zur Bildung von Gasblasen im Gewebe und im Blutkreislauf. Dies kann zu ernsthaften und auch tödlichen Erkrankungen führen.

2 Schutzmaßnahmen

Alle Tauchvorschriften verfolgen hinsichtlich des Arbeitsschutzes die gleichen Ziele:

  • Absicherung und Kennzeichnung der Tauchstelle (Flaggen, Lichtsignale),
  • Expositionsbegrenzung (z. B. Tauchtiefe und -dauer, zeitlicher Abstand von Wiederholungsgängen, Dekompressionsgeschwindigkeit),
  • Dokumentation der Arbeitsbedingungen,
  • Festlegung von Notfallverfahren (Rettungskette),
  • gute Ausbildung,
  • sichere Ausrüstung (Tauchgeräte).

3 Tauchgeräte

Tauchgeräte müssen so beschaffen sein, dass sie Taucher entsprechend der Tauchtiefe mit Druckluft ausreichender Menge und ohne schädliche Druckdifferenz gegenüber dem Tauchtiefendruck versorgen können.Grundsätzlich werden autonome und schlauchversorgte Tauchgeräte unterschieden. Bei autonomen Tauchgeräten erhält der Taucher seine Druckluft aus mitgeführten Behältern. Bei schlauchversorgten Tauchgeräten erhält der Tau...

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