Ein wesentlicher Bestanteil der DGUV-V 40 sind die Austauchtabellen, in denen die beim Auftauchen an die Wasseroberfläche einzuhaltenden Tiefenstufen und Haltezeiten angegeben sind (Anhang 1 DGUV-V 40). Das langsame Austauchen mit Stopps in verschiedenen Tiefen bewirkt, dass der gelöste Stickstoff im Gewebe abtransportiert, über die Lungen abgeatmet und damit die Bildung von Gasbläschen im Blut verhindert wird. Weiterhin werden in den Vorschriften Verfahren zur Not-Dekompression und zur Nutzung von Druckkammern beschrieben.

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