Zusammenfassung
Der Tages-Lärmexpositionspegel ist ein Wert, der die Wirkung eines Geräusches auf das Gehör kennzeichnet. Dieser Wert ist der Mittelwert des Lärmexpositionspegels über eine 8-stündige Arbeitsschicht. Die Erstellung von Lärmminderungsprogrammen, die Tragepflicht von Gehörschutz, die Kennzeichnungspflicht und die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen hängen von der Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels ab.
§ 2 Abs. 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthält die Definition des Tages-Lärmexpositionspegels.
1 Definition
Der Tages-Lärmexpositionspegel wird gemäß § 2 Abs. 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung so definiert:
"Der Tages-Lärmexpositionspegel … ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse."
2 Forderungen der LärmVibrationsArbSchV
- ab 80 dB(A): Exposition feststellen, Ergebnisse aufzeichnen und mindestens 30 Jahre in einer Form aufbewahren, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht;
- ab 80 dB(A): Beschäftigte unterweisen;
- ab 80 dB(A): Gehörschutz kostenlos bereitstellen, Trageempfehlung;
- ab 80 dB(A): arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten;
- ab 85 dB(A): Kennzeichnung von Lärmbereichen;
- ab 85 dB(A): Tragepflicht der bereitgestellten Gehörschutzmittel;
- ab 85 dB(A): Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen.
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