Die Tätigkeit des Mitarbeiters wird mit der Branche Hartmetallverarbeitung abgedeckt, sodass Abschnitt 5.2 TRGS 561 zu berücksichtigen ist. In Abschnitt 5.2.2 TRGS 561 wird beschrieben, dass das Schleifen eine Tätigkeit mit erhöhter Exposition gegenüber Cobalt und Cobaltverbindungen darstellt.

Darüber hinaus kann der in Abschnitt 5.2.2 TRGS 561 referenzierten DGUV-I 790-024 (Abschnitt 2) entnommen werden, dass die zwischen 2007 und 2009 erhobenen Daten für das Trockenschleifen eine typische Exposition von 330µg/m³ (95. Perzentil) und für das Nassschleifen von 33µg/m³ (95. Perzentil) gezeigt haben.

Damit wissen Sie, dass Ihr Mitarbeiter, der typischerweise nass schleift, in Bereichen hoher Risiken arbeitet, da die Toleranzkonzentration bei 5µg/m³ überschritten wird. Für Tätigkeiten in Bereichen hoher Risiken gibt Abschnitt 4.1 Abs. 8 TRGS 561 vor, welche Maßnahmen gemäß Maßnahmenhierarchie anzuwenden sind.

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