Die Wirkungen des elektrischen Stroms lassen sich gemäß DGUV-I 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" grob in vier Stromstärkebereiche einteilen:

  • Stromstärkebereich AC-1: Unmerklich, keine Reaktion des Körpers.
  • Stromstärkebereich AC-2: Ab 5 mA Loslassschwelle erreicht, Muskelverkrampfungen, Sekundärunfälle häufig, ab 25 mA Behinderung der Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Blutdruck- und Pulsanstieg möglich.
  • Stromstärkebereich AC-3: Muskelverkrampfung, Herzrhythmusstörungen, starke Blutdruckerhöhung, ab 50 mA zunehmende Gefahr des Herzkammerflimmerns bei Durchströmung des Herzens von > 1 Herzperiode. Ab 80 mA zunehmende Gefahr des Herzkammerflimmerns auch bei Durchströmung des Herzens von < 1 Herzperiode.
  • Stromstärkebereich AC-4: Tödliche Stromwirkung wahrscheinlich, ab 2000 mA zunehmende Gefährdung von Muskulatur und inneren Organen. Zunehmende thermische Gefährdung.

Ziel der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperdurchströmung ist es, die wirksame Stromstärke und/oder die Dauer des Stromflusses zu begrenzen.

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