Im Gegensatz zu den Strahlenanwendungen in der Technik geht es in Radiologie und Nuklearmedizin um die gewollte und geplante Strahlenexposition von Menschen, sprich den Patienten, zu diagnostischen und Heilzwecken. Also müssen nicht nur, wie in der Technik, das beruflich strahlenexponierte Personal und in manchen Fällen auch unbeteiligte Dritte nach allen Regeln der Wissenschaft und Technik vor möglicherweise schädlichen Strahleneinwirkungen geschützt werden. Eine gleichartige Schutzpflicht besteht auch für die betroffenen Patienten.

 
Wichtig

Medizinische Strahlenexposition

Etwa die Hälfte der mittleren Strahlendosis, die die Bevölkerung in Deutschland erhält, geht auf medizinische Anwendungen zurück, hauptsächlich aus der radiologischen Diagnostik mit Röntgenstrahlen. Mit der dadurch verursachten mittleren effektiven Dosis von 2 mSv pro Jahr und pro Person hat Deutschland eine der höchsten medizinischen Strahlenexpositionen weltweit.

Der Patientenschutz kann nur durch 2 Maßnahmenbündel erreicht werden:

  • durch sachkundigen Einsatz einer – vorwiegend und zunehmend digitalen – modernen Gerätetechnik und Verfahrensplanung seitens der Radiologen und Medizinphysiker,
  • durch fachgerechte, restriktive Indikation seitens aller am jeweiligen Fall beteiligten Ärzte.

Eine besondere Sorgfaltspflicht besteht bei der Indikation für Schwangere und Kleinkinder. Eine solche verantwortungsbewusste Vorgehensweise zum Patientenschutz führt dann zwangsläufig auch zu einer Verringerung der Strahlenexposition des Personals. Die dafür erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen liegen aber fast ausschließlich im medizinischen Bereich, sodass sie im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen nicht weiter behandelt werden sollen. Wir beschränken uns dabei vielmehr auf den Schutz des medizinischen Personals, einschließlich des Arztes selbst.

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