Beim Umgang mit umschlossenen Strahlenquellen muss sich der Strahlenschutz – im Gegensatz zum Umgang mit offenen radioaktiven Substanzen – ausschließlich um externe Strahlenexpositionen kümmern. Die für eine Begrenzung oder Verringerung dieser Exposition maßgebenden Faktoren sind Abschirmung, Abstand und Zeit. Diese Faktoren zu nutzen, ist – von den baulich bereits vorgesehenen Abschirmungen einmal abgesehen – teilweise oder ganz in der Hand der Beschäftigten.

Außerdem ist eine Kontrolle des Strahlungsfeldes am Arbeitsplatz durch geeignete, meist fest installierte Dosisleistungsmessgeräte erforderlich. Diese Geräte sind meistens bereits in der Betriebsgenehmigung genannt und vorgeschrieben. Es liegt aber im Entscheidungsbereich des Strahlenschutzverantwortlichen, je nach den Erfordernissen des Arbeitsablaufs weitere Messungen mit tragbaren Geräten durchführen zu lassen.

Unabhängig von diesen Maßnahmen unterliegen beruflich strahlenexponierte Beschäftigte der Pflicht zum Tragen von Personendosimetern zwecks Überwachung und Registrierung ihrer jeweiligen Dosisbelastungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge