Für den Schutz vor Inkorporation beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gelten alle Regeln für das saubere Arbeiten im Labor, die auch bei ätzenden oder toxischen Stoffen Anwendung finden:

  • sachgerechte Aufbewahrung und Kennzeichnung der Quellen,
  • Buchführung über Aufbewahrung, Verwendung, Verkauf und Abgabe,
  • Sauberkeit im Labor und an der Person,
  • klare Trennung von aktiven und nicht aktiven Bereichen,
  • Befolgen der Arbeitsvorschriften und Verwenden von sachgerechtem Arbeitsgerät,
  • keine Lebensmittel, Zigaretten, Kosmetika im aktiven Bereich.

Und als Spezifikum des Umgangs mit Radioaktivität kommt hinzu:

  • regelmäßige Kontrollmessungen der Kontamination an Oberflächen, Gegenständen und Personen.

In jedem Fall sollten detaillierte schriftliche Strahlenschutzanweisungen vorliegen, die sowohl den Arbeitsablauf und die vom Arbeitenden zu befolgenden Strahlenschutzmaßnahmen regeln, als auch Hinweise zum Verhalten bei Zwischenfällen, z. B. Verschütten einer radioaktiven Lösung, geben.

 
Praxis-Tipp

Muster-Strahlenschutzanweisungen

Muster-Strahlenschutzanweisungen sind zu finden unter www.fs-ev.de.

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