Die 3 maßgebenden Faktoren für den Schutz vor äußerer Bestrahlung sind

  • Abschirmung,
  • Abstand und
  • Zeit.

Dazu kommt die messtechnische Überwachung des Strahlenfeldes als Grundlage richtigen Verhaltens.

3.1.1 Abschirmungen

Abschirmungen können an der Quelle selbst, zwischen Quelle und Person oder an der Person angebracht sein. Typische Beispiele für guten Strahlenschutz in diesen Fällen sind:

  • Abschirmung der Quelle: beim Transport von radioaktiven Quellen immer die dafür vorgesehenen Abschirmbehälter benutzen!
  • Abschirmung zwischen Quelle und Person: beim Betrieb von Röntgenanlagen immer hinter die Schutzwände zurücktreten! Bei der Lagerung von Strahlern Tresortüren geschlossen halten! Bei der Handhabung stärkerer Quellen hinter Bleischutz-Barrieren arbeiten!
  • Abschirmung der Person: im Bereich von Bestrahlungsanlagen die vorgeschriebenen Bleischürzen, beim Umgang mit betastrahlenden Radionukliden Schutzbrille tragen!

3.1.2 Abstand

Der Abstand von der Quelle ist ein sehr wirksamer Strahlenschutz. Die Dosisleistung und damit die Strahlenbelastung nimmt mit dem Quadrat des Abstands ab. Besonders gilt dies für die Handhabung von radioaktiven Quellen. Diese dürfen nie direkt mit den Fingern, sondern nur mit Werkzeugen wie Zangen angefasst werden.

3.1.3 Zeit

Der Zeitfaktor spielt im Strahlenschutz ebenfalls eine Rolle. Arbeitsabläufe sind so zu optimieren, dass sie die wenigste Zeit in Anspruch nehmen. Die Aufenthaltsdauer in Räumen mit überhöhtem Strahlenpegel ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Bei Ruhepausen solche Räume verlassen.

3.1.4 Messtechnische Kontrolle der Strahlung

Um sich gegen äußere Strahlung zuverlässig schützen zu können, muss man natürlich wissen, dass Strahlung überhaupt vorhanden ist. Der Gebrauch geeigneter Messgeräte ist daher Voraussetzung. Diese Messgeräte können stationär und kontinuierlich betrieben werden. Ein gutes Beispiel ist die Vorschrift, in Bestrahlungsräumen immer durch einen fest installierten Monitor den Strahlungspegel zu überwachen und sich nicht allein auf die Anzeige über den Betriebszustand der Quelle zu verlassen. Die Messgeräte können ferner Handgeräte sein, mit denen man ggf. das Strahlenfeld am Arbeitsplatz ausmisst, etwa um festzustellen, ob bei Arbeitsende radioaktive Quellen ordnungsgemäß entfernt sind. Schließlich benutzt man personelle Warngeräte, die an der Person getragen werden und bei erhöhten Strahlenfeldern alarmieren.

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