Begriff

Strahlarbeiten sind ein Vorgang, bei dem das zu reinigende Werkstück oder die zu behandelnde Oberfläche der kontinuierlichen Einwirkung von Strahlmitteln ausgesetzt wird, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Kap. 2.24 DGUV-R 100-500 (Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten) (bisher BGR 500))
  • Kap. 2.36 DGUV-R 100-500 (Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern) (bisher BGR 500)
  • Abschn. D 89 DGUV-I 201-006 "Maler- und Lackierarbeiten" (bisher BGI 639)
  • Abschn. 10.1 DGUV-I 209-006 "Gießereiarbeiter" (bisher BGI 549)
  • BGI 795 "Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-300 – Geräuschminderung an Arbeitsplätzen; Lärmschutz bei Strahlarbeiten"[1]
  • DIN EN 1248 "Sicherheitsanforderungen für Strahlanlagen"
  • DIN EN ISO 14877 "Schutzkleidung für Strahlarbeiten mit körnigen Strahlmitteln"
[1] Hinweis: Diese Schrift wurde nicht in das neue DGUV-Nummernsystem überführt und wird daher bis auf weiteres unter der alten Bezeichnung weitergeführt.

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