Beim Strahlen von Hand ist der Beschäftigte unmittelbar der Einwirkung des Strahlmittels ausgesetzt. Das heißt die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch unkontrolliert bewegtes Strahlmittel, Lärm und Staub ist weitaus höher, als bei automatischen Strahlarbeiten im geschlossenen Raum. Die Schutzmaßnahmen sind allerdings weitestgehend auf Persönliche Schutzausrüstung konzentriert. Folglich haben Unterweisung, Einhaltung der Regeln (Betriebsanweisung) und Sicherheitsbewusstsein der Ausführenden beim Freistrahlen erhöhte Bedeutung.

  1. Aus der von Hand gehaltenen Strahleinrichtung dürfen nach dem Loslassen der Betätigungseinrichtung keine Strahl- und Druckmittel aus der Strahlmittelaustrittsdüse austreten (Totmannschaltung).
  2. Es ist sicherzustellen, dass im Gefahrfall jederzeit eingegriffen werden kann. Insbesondere bei Einzelarbeitsplätzen sind Verständigungsmöglichkeiten einzurichten, z. B. Personen-Notsignalanlagen, Notbefehlseinrichtungen.
  3. Bei Frei-Strahlarbeiten sind Strahlerschutzanzüge (Prallschutzkleidung), Schutzhandschuhe (nach DIN EN 388 und darüber hinaus) sowie Schutzschuhe (nach DIN EN 345) zu tragen. Diese schützen vor der mechanischen Gefährdung durch das körnige Strahlmittel.
  4. Beim Freistrahlen sind Atemschutzgeräte (nach DIN EN 271) zu benutzen.
  5. Bei Freisetzung von besonders gesundheitsschädlichen Stoffen (giftig, krebserregend …) gelten für die Schutzanzüge zusätzliche Ausstattungsanforderungen, ebenso für die Atemluftversorgung.
  6. Bei Freisetzung von besonders gesundheitsschädlichen Stoffen (giftig, krebserregend …) darf die Strahlerschutzkleidung erst nach gründlicher Reinigung ablegt werden. Sie muss getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden. Zudem ist aus hygienischen Gründen dafür zu sorgen, dass Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräume mindestens einmal täglich feucht gereinigt werden.
  7. Beim Aufenthalt von zusätzlichen Beschäftigten in der Nähe der Strahlarbeiten sind dieselben Schutzmaßnahmen einzuhalten.
  8. Beim Freistrahlen ist Gehörschutz zu tragen.

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