Begriff

Stetigförderer gehören zu den innerbetrieblichen Transportsystemen. Sie eignen sich für den Transport großer Materialmengen oder kontinuierlich benötigter Materialien auf festgelegten Strecken. Sie sind stetig (ständig) in Bewegung. Auch getaktete Montagebänder werden zu den Stetigförderern gezählt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Stetigförderer sind einfache Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen, da sie meist einzeln in Verkehr gebracht werden, den Mindestanforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung von Maschinen genügen.

Sicherheitshinweise zum Betreiben von Stetigförderern geben Kap. 2.9 DGUV-R 100-500 und die DIN EN 619:2022-07.

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