Steigbolzen und Steigbolzengänge werden als Zugangseinrichtungen für gelegentliche Arbeiten an Masten (z. B. Instandhaltungsarbeiten an Gittermasten der Energiewirtschaft) eingesetzt. Unterschieden werden:
- Steigbolzen sind einzelne, an senkrechten oder nahezu senkrechten Bauteilen fest angebrachte bolzenförmige Auftritte.
- Steigbolzen mit Sicherungseinrichtung sind Steigbolzen mit einer Einrichtung, die zur Aufnahme eines Sicherungsseiles dient.
- Steigbolzengänge sind Aufstiege mit zweiläufig übereinander angeordneten Steigbolzen.
Die Anforderungen an die Beschaffenheit, Gestaltung und Benutzung von Steigbolzen und Steigbolzengängen sind in DGUV-R 103-005 "Steigbolzen und Steigbolzengänge" enthalten.
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