Steigbolzen oder Steigbolzengänge dürfen nicht benutzt werden, wenn sie unzureichend befestigt oder schadhaft sind (vor Benutzung Sichtprüfung durchführen).

Steigbolzengänge dürfen nur von geeigneten Personen unter Anwendung der Drei-Punkt-Methode benutzt werden und wenn die jederzeitige Möglichkeit zum Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Absturz gegeben ist.

Drei-Punkt-Methode ist eine personenbezogene Maßnahme zum Schutz gegen Absturz für Situationen, in denen der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz aufgrund der Eigenart und des Fortgangs durchzuführender Arbeiten nicht oder noch nicht gerechtfertigt ist. Sie gewährleistet ein sicheres Festhalten.

Ein sicheres Festhalten ist möglich, wenn beide Hände und ein Fuß oder beide Füße und eine Hand gleichzeitig Kontakt mit Konstruktionsteilen von Freileitungsmasten haben. Dabei müssen die zum Festhalten genutzten Konstruktionsteile mit den Händen ausreichend umgriffen werden können.

Steigbolzen dürfen nicht als Anschlagpunkte für Absturzsicherungen benutzt werden, da sie die Anforderungen an die dabei auftretenden Lasteinwirkungen nicht erfüllen.

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