Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung (s. Abb. 1) besitzen Stufen und werden bevorzugt dann eingesetzt, wenn eine gleichbleibende Arbeitshöhe vorhanden ist, z. B. an Regalen in Lagerbereichen.

Die Haltevorrichtung ist mind. 600 mm hoch; die Plattformgröße beträgt mind. 250 mm × 250 mm. Die Plattform dient bevorzugt als Standfläche oder der Zwischenablage mitgenommener kleinerer Gegenstände.

Abb. 1: Stehleiter mit Stufen, Plattform und Haltebügel[1]

Beim Aufstellen der Leiter senkt sich die Plattform über einen Hebemechanismus (Brückenheber) ab und liegt auf ihrem Auflagerohr am Stützschenkel auf. Manche Plattformen haben in diesem Bereich Aussparungen für den formschlüssigen Sitz der Plattform. In diesem Fall wirkt die Plattform gleichzeitig als Spreizsicherung. Deshalb ist es wichtig, auf das vollständige "Einrasten" der Plattform zu achten. Zur Sicherstellung einer guten Gebrauchstauglichkeit darf die Plattform beim Betreten nicht zu stark aufwippen (max. 6°). Darauf wird bei der Herstellung der Leiter bereits geachtet (EN 131-2; Prüfschritt "Aufwippprüfung der Plattform").

Zur Sicherheit bzw. ab einer bestimmten Leitergröße sind zusätzliche Spreizsicherungen in Form von z. B. Gurten oder Seilen angebracht.

[1] Quelle: KRAUSE.

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