Zur Bestimmung der Höhe der Exposition eignen sich Messungen oder qualifizierte Abschätzungen. Messungen dürfen nur von Messstellen durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

Angaben aus standardisierten Arbeitsverfahren erleichtern die Gefährdungsbeurteilung. Die Angaben können entnommen werden

  • aus Sicherheitsdatenblättern,
  • einer mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers,
  • einer stoff- oder tätigkeitsbezogenen TRGS, insbesondere verfahrens- oder stoffspezifischen Kriterien (VSK) nach TRGS 420,
  • Branchenregeln, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen oder Handlungsanleitungen/Hilfestellungen.

Stäube mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen sind gemäß TRGS 402 zu ermitteln und beurteilen.

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