Begriff

Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, die durch mechanische Prozesse oder durch Aufwirbelung entstanden sind. Stäube sind überall anzutreffen und deshalb Bestandteil unseres Lebens. Für arbeitsmedizinische Belange ist der im Trägergas Luft dispergierte Staub von Bedeutung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Sie können aus organischen Bestandteilen (z. B. Kohlenstaub, Holzstaub, Mehlstaub) oder anorganischen (z. B. Metallstaub, Zementstaub, Mineralfasern) bestehen. Ein charakteristisches Merkmal der Stäube ist die Partikelgröße. Dies unterscheidet Stäube von Gasen und Dämpfen. Hinsichtlich der Partikelgröße und Geometrie können einatembarer Staub (Gesamtstaub), alveolengängiger Staub, nanoskaliger Staub sowie Faserstaub unterschieden werden. Eine Definition, bis zu welcher maximalen Partikelgröße von einem Staub gesprochen werden kann, gibt es nicht. Üblicherweise enden die arbeitsschutzrelevanten Betrachtungen bei Partikelgrößen von max. 100 Mikrometern (einatembarer Staub).

Achtung: Im Umweltschutz liegen den Definitionen andere Konventionen zugrunde. Teilweise werden auch Begrifflichkeiten aus beiden Rechtsbereichen vermischt oder Fachbegriffe durch umgangssprachliche Formulierungen ersetzt ("Feinstaub"), sodass es zu Missverständnissen kommen kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aus sicherheitstechnischer Sicht sind explosive und gesundheitsgefährdende Eigenschaften von Stäuben zu betrachten. Entsprechend gibt es zu beiden Risiken eine Reihe von Vorschriften und Regeln:

Vertiefende Inhalte in:

  • Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"
  • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
  • TRGS 553 "Holzstaub"
  • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte "
  • TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 527 "Tätigkeiten mit Nanomaterialien"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge