Brennbare Stäube können in aufgewirbeltem Zustand im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein. Durch eine Zündquelle mit ausreichender Zündenergie kann es zu einer Staubexplosion kommen. Brennbare Stäube sind organische Materialien wie Holz, Mehl, Cellulose und Metallpulver wie Aluminium- oder Magnesiumpulver. Eine zündfähige Partikelgröße ist eine Korngröße von ca. < 500 µm. Wichtige Kennwerte zur Beurteilung der Explosionsgefährlichkeit eines Staubs sind die Staubexplosionsgrenzen.

Die Staubexplosionsgrenzen werden in einem geschlossenen Druckbehälter untersucht, in dem der Staub in unterschiedlichen Konzentrationen gleichmäßig durch einen Luftstoß verwirbelt und mit einer elektrischen Zündquelle gezündet wird. Die untere Staubexplosionsgrenze ist die niedrigste Staubkonzentration, bei der eine Staubexplosion bei Zündung auftritt. Die obere Staubexplosionsgrenze wird i. d. R. nicht bestimmt. Weitere sicherheitstechnische Kenngrößen, die für die Ermittlung der Staubexplosionsfähigkeit wichtig sind:

  • maximaler Explosionsdruck,
  • Druckanstiegsgeschwindigkeit,
  • Mindestzündtemperatur einer Staubwolke,
  • elektrische/elektrostatische Kenngrößen,
  • Glimmtemperatur abgelagerter Stäube.

Stäube werden nach ihrer Druckanstiegsgeschwindigkeit (Kst-Wert) in Staubexplosionsklassen eingeteilt. Der Kst-Wert ist abhängig von:

  • Korngrößenverteilung,
  • Oberflächenstruktur des Staubs,
  • Turbulenz des Staub-Luft-Gemischs,
  • Zündquelle,
  • weiteren Einflussgrößen.
 
Achtung

Staub kann aufgewirbelt werden

Im Unterschied zu Gasen kann Staub sedimentieren, sodass die Staubkonzentration in der Luft inhomogen ist und sich ändern kann. Abgelagerter Staub kann aufgewirbelt werden. Grob kann davon ausgegangen werden, dass eine abgelagerte, 1 cm dicke Schicht brennbaren Staubs bei Aufwirbelung einen normal hohen Raum komplett mit einem explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisch ausfüllen kann.

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