Zusammenfassung

 
Begriff

Mit zunehmender Spannung (gemessen in der Einheit Volt) steigt die Gefährdung. Unter Spannung stehende Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen daher gegen direktes Berühren geschützt werden. Arbeiten unter Spannung sind im Normalfall verboten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt die Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Höhe der elektrischen Spannung (kurz: Spannung) fest.

1 Schutzmaßnahmen

  • Die aktiven Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen grundsätzlich entsprechend ihrer Spannung (und weiteren Faktoren) durch Isolierung, Lage, Anordnung oder fest angebrachte Einrichtungen gegen direktes Berühren geschützt werden.
  • Sofern der Schutz gegen direktes Berühren aufgehoben ist, muss der spannungsfreie Zustand der aktiven Teile hergestellt und sichergestellt werden können oder es muss weitere Schutzmaßnahmen geben, die direktes Berühren verhindern.
  • Zum Schutz bei indirektem Berühren müssen elektrische Betriebsmittel gegen gefährliche Berührungsspannungen geschützt werden.
  • An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.
  • Es sind bei Arbeiten auch benachbarte aktive Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegen direktes Berühren zu schützen, wenn hierdurch eine Gefährdung besteht.
  • In der Nähe aktiver Teile, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf grundsätzlich gearbeitet werden, wenn

    • der spannungsfreie Zustand hergestellt wird,
    • die Maßnahme Abdecken bzw. Abschranken ergriffen wird oder
    • ein ausreichender Abstand besteht.

Abweichend davon darf unter Spannung oder in der Nähe aktiver Teile nur dann gearbeitet werden, wenn es dafür zwingende Gründe gibt (z. B. erheblicher wirtschaftlicher Schaden) und weitere technische, organisatorische und persönliche Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.

Vor gefährlicher elektrischer Spannung wird mit dem Symbol W012 gemäß ASR A1.3 gewarnt.

Die DGUV-V 3"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt die Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Höhe der elektrischen Spannung (kurz: Spannung) fest.

2 Herstellen des spannungsfreien Zustands

Der spannungsfreie Zustand wird durch folgende Maßnahmen (5 Sicherheitsregeln) hergestellt:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und Kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

3 Was dürfen elektrotechnische Laien?

Folgende Tätigkeiten dürfen von elektrotechnischen Laien verrichtet werden:

  • Bis 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung dürfen alle Arbeiten, soweit eine Gefährdung ausgeschlossen ist, verrichtet werden.
  • Bei allen Nennspannungen dürfen Arbeiten verrichtet werden, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (z. B. Explosionsgefahr) bestehen.
  • Bei allen Nennspannungen dürfen Arbeiten an Fernmeldeanlagen mit Ferneinspeisung verrichtet werden, wenn der Wechselstrom kleiner als 10 mA oder der Gleichstrom kleiner als 30 mA ist.

Bei mehr als 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung dürfen die in der Durchführungsanweisung der DGUV-V 3 genannten Tätigkeiten nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder von der Elektrofachkraft verrichtet werden.

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