Das BEM als komplexes Verfahren untergliedert sich grundsätzlich in (vgl. Abb. 1):

  • fallbezogene Prozesse (I.)
  • dazugehörige Dokumentation im Einzelfall (II.) und darüber hinausgehende
  • begleitende Prozesse (III.).

Abb. 1: Struktur der Prozesse im BEM

Fallbezogene Prozesse beziehen sich stets auf den jeweiligen BEM-Einzelfall und umfassen, systematisch durchstrukturiert, alle zu durchlaufenden Schritte von der Einleitung, über die Situationsanalyse bis hin zum Abschluss des BEM-Verfahrens auf einem einheitlich hohen Qualitätsniveau. Ziel ist die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die es den Betroffenen ermöglicht, dauerhaft im Arbeitsleben zu bleiben.

Die Dokumentation dient der transparenten Nachvollziehbarkeit aller BEM-Prozesse und ist für deren effektive und rechtssichere Durchführung und die Bildung von Vertrauen bedeutsam.

Die begleitenden Prozesse regeln die betrieblichen Rahmenbedingungen, Strukturen und Abläufe. Ebenso berücksichtigen sie überbetriebliche Bedingungen, die mit dem BEM in Verbindung stehen.

Das wesentliche Ziel des BEM ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen am bisherigen oder an einem anderen Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.

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