Begriff

Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) werden gefährliche Stoffe u. a. mit sog. Signalwörtern gekennzeichnet. Die Signalwörter beschreiben den relativen Gefährdungsgrad und weisen auf die potenzielle Gefahr beim Umgang mit Stoffen bzw. Gemischen hin. Das Signalwort "Gefahr" ist für "schwerwiegende Gefahrenkategorien" zu verwenden, das Signalwort "Achtung" tragen Stoffe bzw. Gemische der weniger "schwerwiegenden Gefahrenkategorien" als Kennzeichnung. Bei Einstufung eines Stoffs oder Gemischs in mehrere Gefahrenklassen und der Zuordnung beider Signalwörter, ist das Signalwort mit dem höheren Stellenwert nämlich "Gefahr" zu verwenden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verwendung von Signalwörtern ist in Art. 20 1272/2008/EG "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" geregelt.

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