Bereits in der Jugend hat jeder erfahren, dass es in der Gruppe leichter ist, ein Lernziel zu erreichen, Probleme zu lösen, Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen.

Schaut man sich in den Betrieben um, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umgesetzt wird, ist von dieser Kenntnis nicht mehr viel übrig.

Es gibt eine klare Aufgabenteilung, die am Beispiel der DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" gut abgeleitet werden kann:

  • Zweites Kapitel: Pflichten des Unternehmers
  • Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten
  • Viertes Kapitel: Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Von Zusammenarbeit ist in einer derartigen Vorschriftensammlung keine Rede. Hier geht es nicht darum, dem Unternehmer eine Hilfestellung zu geben, wie er die Vorschriften in seinem Unternehmen effektiv umsetzen kann. Darum muss er sich selbst kümmern.

Wenn die Forderungen der DGUV-V 1 durch betriebliche Arbeitsanweisungen, Unterweisungen der Mitarbeiter, Kontrolle der Betriebsanlagen, Kontrolle der Mitarbeiter usw. umgesetzt werden, dann kann zwar von Sicherheitsarbeit die Rede sein, doch ist damit meist nur ein ausreichendes Ergebnis zu erzielen.

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