Überblick

Sicherheitsunterweisungen und Sicherheitsgespräche sind einfache Instrumente, um das sicherheitsrelevante Verhalten von Mitarbeitern zu beeinflussen und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Sie werden in der betrieblichen Praxis unterschiedlich gestaltet. Damit sie nicht zur lästigen Pflichtveranstaltung für alle Beteiligten werden, sollten einige Grundsätze beachtet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für Unterweisungen sind § 12 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1"Grundsätze der Prävention".

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