Der Gesprächsführer muss wissen, was er mit dem Sicherheitsgespräch erreichen will: Will er Informationen weitergegeben oder Einstellungen und Verhalten ändern? Soll der Mitarbeiter verschiedene Gefahrenstoffe kennenlernen und wissen, was geschehen kann, um sein Verhalten entsprechend auszurichten, oder soll sicherheitskritisches Verhalten im Umgang mit Gefahrstoffen in Richtung sicheres Verhalten umgeformt werden?

Informationen vermitteln funktioniert i. d. R. leichter als Verhalten zu ändern. Für beides gilt aber, dass Lehrziele formuliert werden müssen. Erst wenn Lehrziele formuliert wurden, können Inhalte, Methoden und Medien sinnvoll ausgewählt werden. Außerdem erlaubt nur die Formulierung von Lehrzielen eine Erfolgskontrolle.

 
Wichtig

Lernerfolgskontrolle

Bevor man eine Unterweisung, ein Sicherheitsgespräch durchführt, sollte man sich Gedanken über die Kriterien machen, die den Erfolg eines Sicherheitsgesprächs ausmachen. Wie kann man messen, ob das Gespräch erfolgreich war, anhand welcher Anlässe oder Gegebenheiten kann man feststellen, ob das Gesprächsziel erreicht wurde? Möglichkeiten und Mittel für eine Erfolgskontrolle sind Befragungen der Mitarbeiter, Beobachtungen, Kontrollen, das Verbandbuch oder die Unfallstatistik.

Fragen, die hilfreich bei der Formulierung von Lehrzielen sind:

  • Warum führe ich das Gespräch?
  • Welches Wissen sollen die Mitarbeiter nach dem Sicherheitsgespräch haben?
  • Welches Verhalten soll gezeigt werden, welches Verhalten ist nicht erwünscht?
  • Wie sichere ich den Gesprächserfolg?
 
Praxis-Beispiel

Umgang mit Leitern (1)

Ein Meister beobachtet, dass die Mitarbeiter sich im Umgang mit Leitern sehr leichtsinnig verhalten: Die Leitern werden nicht standsicher aufgestellt, es werden auch kaputte Leitern benutzt und einige Mitarbeiter vollführen geradezu akrobatische Übungen auf den Leitern.

Der Meister beschließt, ein Sicherheitsgespräch zu diesem Thema zu führen. Sein Lehrziel lautet: "Vermeidung von Unfällen durch unsachgemäßen Umgang mit Leitern". Damit ist auch das Thema für das diesjährige Sicherheitsgespräch festgelegt. Erreichen möchte der Meister, dass die Mitarbeiter ihr Verhalten im Umgang mit Leitern ändern. Dazu wird er ihnen auch noch einmal Wissen über den sicheren Umgang mit Leitern vermitteln. Er überlegt sich, dass er den Erfolg dieses Gesprächs daran messen wird, wie die Mitarbeiter künftig mit den Leitern umgehen. Dazu wird er sie die nächsten sechs Wochen genau beobachten.

Da die Themen von Sicherheitsgesprächen nicht in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegt sind, bleibt es dem Unterweiser überlassen, sicherheitsrelevante Inhalte nach seiner subjektiven Bewertung auszuwählen. Als Faustregel für alle Sicherheitsgespräche gilt, dass sie immer in Zusammenhang mit den spezifischen Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz und der Arbeitstätigkeit stehen sollten.

Eine Gefährdungsbeurteilung, die die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz erfasst, ist für die Definition von Themen hilfreich. Nützlich sind auch eigene Verhaltensbeobachtungen, Informationen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsbeauftragten, die man sich für aktuelle oder auch künftige Sicherheitsgespräche notieren sollte. Der Unfallversicherungsträger ist ebenfalls ein guter Hinweisgeber für Themen oder man befragt die Mitarbeiter, ob es spezielle Gesprächswünsche oder Informationsbedarf gibt.

 
Wichtig

Arten von Sicherheitsgesprächen

  • Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Informations- und Sicherheitsgespräche beziehen sich auf Arbeitsmittel, auf die Arbeitsumgebung, auf Arbeitsplatzcharakteristika, auf Anlagen und Arbeitsgegenstände, auf neue Maschinen und geänderte Arbeitsverfahren.
  • Ereignisorientierte Informations- und Sicherheitsgespräche beziehen sich auf kritische Ereignisse, Beinahe-Unfälle, sicherheitsrelevante Verhaltensgewohnheiten, wahrgenommene Gefährdungen, Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter.

Woher bekommt man Informationen zur Vorbereitung für ein Sicherheitsgespräch?

Schriften und Broschüren zu bestimmten Themen bekommt man (kostenlos) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin[1], den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Auch über das Internet oder über kommerzielle Anbieter kann man Informationen beziehen.

 
Wichtig

Weniger ist mehr

Die Teilnehmer dürfen nicht mit Informationen überfrachtet werden – die Aufnahmekapazität ist begrenzt. Ein Informationsgespräch von einer Stunde über

  • Gefahrstoffe, deren gesundheitsgefährdende Substanzen, deren Kennzeichnung, den sicheren Umgang damit,
  • die Organisation der Ersten Hilfe, Ansprechpartner und Ablaufplan und
  • Informationen über Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Umgang mit Feuerlöscher und Kennzeichnung möglicher Rettungswege

geht mit Sicherheit an allen Themen vorbei. Hier gilt: weniger ist mehr. Ein einstündiger Vortrag überfordert die meisten – und mit Sicherheit neue Mitarbeiter.

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