Druckgasflaschen sollten bevorzugt außerhalb von Arbeitsräumen aufgestellt bzw. gelagert werden. Ist eine Lagerung in Arbeitsräumen dennoch notwendig, weil keine Lagerung im Freien möglich ist bzw. keine zentrale Gasversorgung existiert, müssen Druckgasflaschen in Sicherheitsschränken gelagert werden (für Labore s. TRGS 526 und DGUV-I 213-850). In Arbeitsräumen dürfen Druckgasbehälter nur in Sicherheitsschränken mit einer FWF von mind. 30 Minuten gem. der DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschn. 4.2 Abs. 6 TRGS 510).

Die DIN EN 14470-2 gilt für Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen mit einem Gesamtvolumen von max. 220 l und legt u. a. Folgendes fest:

Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen sind in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsfähigkeit in 4 Klassen eingeteilt: G 15, 30, 60, 90. Ein Sicherheitsschrank der Klasse G 90 hält einem Brand 90 Minuten lang stand. Wegen der erhöhten Gefahr müssen Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen an ein technisches Lüftungssystem angeschlossen werden und einen ausreichenden Luftwechsel gewährleisten.

Der Sicherheitsschrank ist mit dem Warnzeichen W029 "Warnung vor Gasflaschen" sowie weiteren Warnzeichen – entsprechend der Eigenschaften der gelagerten Gase – zu kennzeichnen.

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