Zusammenfassung

 
Begriff

Zur Verhinderung von Unfällen durch elektrischen Schlag und als Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen, müssen Grundregeln der Elektrotechnik eingehalten werden. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile und Arbeiten unter Spannung. Da an unter Spannung stehenden aktiven Teilen und Betriebsmitteln nur in engen Grenzen bzw. in Ausnahmen gearbeitet werden darf, sollen die "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" unter Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln ausgeführt werden. Diese "5 Sicherheitsregeln" lauten:

  1. Freischalten,
  2. gegen Wiedereinschalten sichern,
  3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen,
  4. Erden und Kurzschließen,
  5. benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Diese 5 Regeln sollen vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen in der genannten Reihenfolge angewendet und nach Beendigung der Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge aufgehoben werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung"
  • DGUV- I 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen"
  • DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte"
  • DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100:2015-10) "Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen"
  • DIN EN 61243-1 (VDE 0682-411:2010-09) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 1: Kapazitive Ausführung für Wechselspannungen über 1 kV"
  • DIN EN 61243-2 (VDE 0682-412:2001-12) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 2: Resistive (ohmsche) Ausführungen für Wechselspannungen von 1 kV bis 36 kV"
  • DIN EN 61243-3 (VDE 0682-401:2015-08) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze (IEC 61243-3:2014)";
  • DIN EN 61243-5 (VDE 0682-415:2002-01) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 5: Spannungsprüfsysteme"

1 Freischalten

Das Freischalten ist in der Elektrotechnik das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer elektrischen Anlage oder eines Teils der elektrischen Anlage von allen nicht geerdeten Leitern. Das Trennen der jeweiligen Leitung erfolgt allpolig und allseitig.

Das Freischalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann z. B. erfolgen durch:

  • Betätigen von Hauptschaltern,
  • fachgerechtes Entfernen von Sicherungen,
  • Ziehen von Steckverbindungen.
 
Achtung

Der Zustand der Spannungsfreiheit ist keine Bestätigung der vollzogenen Freischaltung

Eine festgestellte Spannungsfreiheit bietet nicht die Gewähr dafür, dass die elektrische Anlage für die Dauer der auszuführenden Arbeiten wirksam allseitig und allpolig ausgeschaltet oder abgetrennt wurde.

In den Fällen, in denen die aufsichtführende oder die allein arbeitende Person nicht selbst freischaltet, sondern eine Freischaltung z. B. über eine Leitwarte erfolgt, müssen organisatorische Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen werden.

Unter der Angabe von Name, Dienststelle bzw. Betrieb ist der Vollzug der Freischaltung dem Aufsichtsführenden bzw. Arbeitenden schriftlich, fernschriftlich (elektronisch), telefonisch oder mündlich zu melden. Von ihnen werden mündliche oder telefonische Meldungen gegenüber der freischaltenden Stelle wiederholt. Anschließend muss die Gegenbestätigung der Freischaltung abgewartet werden. Unzulässig ist das Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Grundlage einer gegenseitigen Verabredung auf einen Freischaltzeitpunkt bei gleichzeitigem Verzicht auf die erforderlichen Meldungen.

 
Wichtig

Freischaltung von Beleuchtungsanlagen

Bei elektrischen Beleuchtungsanlagen unterbricht der Installationsschalter nur einen Leiter. Bei Arbeiten an diesen elektrischen Anlagen ist der Leitungsschutzschalter auszuschalten, die Sicherungseinsätze oder die einschraubbaren Leitungsschutzschalter herauszunehmen, denn bei fehlerhafter Installation kann sogar bei ausgeschalteter Beleuchtung an beiden Zuleitungen zur Leuchte die volle Netzspannung anliegen.

2 Gegen Wiedereinschalten sichern

Unter dem Sichern gegen Wiedereinschalten versteht man Handlungen zum wirksamen Verhindern eines irrtümlichen Einschaltens einer elektrischen Anlage an der im spannungsfreien Zustand gearbeitet wird oder gearbeitet werden soll. Mit dieser Maßnahme sollen Unfälle verhütet werden, die dadurch entstehen, dass eine Anlage bzw. ein Betriebsmittel, an der/dem gearbeitet wird, durch irrtümliches Wiedereinschalten plötzlich unter Spannung steht. Grundsätzlich müssen alle Betätigungs- und Trennvorrichtungen, z. B. Leitungsschutzschalter, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Schalter, Trennstücke, Sicherungen, mit denen die Spannungsfreiheit hergestellt wurde, gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Die Art der Sicherung hängt u. a. von der jeweiligen Anlage und den Zutritts- bzw. Zugriffsmöglichkeiten für Laien oder Unbefugte ab. Möglichkeiten zur Sicherung gegen Wiedereinschalten sind:

  • Abschließen der Betätigungs- und Trennvorrichtungen mit einem Vorhängeschloss (Sperrschloss);
  • Einsatz abschließbarer Sperrelemente;
  • Abschließen des Schaltschranks oder des Sicherungskastens;
  • Aufsetzen einer Schutz...

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