Begriff

Zur Verhinderung von Unfällen durch elektrischen Schlag und als Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen, müssen Grundregeln der Elektrotechnik eingehalten werden. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile und Arbeiten unter Spannung. Da an unter Spannung stehenden aktiven Teilen und Betriebsmitteln nur in engen Grenzen bzw. in Ausnahmen gearbeitet werden darf, sollen die "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" unter Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln ausgeführt werden. Diese "5 Sicherheitsregeln" lauten:

  1. Freischalten,
  2. gegen Wiedereinschalten sichern,
  3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen,
  4. Erden und Kurzschließen,
  5. benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Diese 5 Regeln sollen vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen in der genannten Reihenfolge angewendet und nach Beendigung der Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge aufgehoben werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung"
  • DGUV- I 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen"
  • DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte"
  • DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100:2015-10) "Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen"
  • DIN EN 61243-1 (VDE 0682-411:2010-09) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 1: Kapazitive Ausführung für Wechselspannungen über 1 kV"
  • DIN EN 61243-2 (VDE 0682-412:2001-12) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 2: Resistive (ohmsche) Ausführungen für Wechselspannungen von 1 kV bis 36 kV"
  • DIN EN 61243-3 (VDE 0682-401:2015-08) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze (IEC 61243-3:2014)";
  • DIN EN 61243-5 (VDE 0682-415:2002-01) "Arbeiten unter Spannung – Spannungsprüfer – Teil 5: Spannungsprüfsysteme"

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge