Eine gute Erreichbarkeit der Sicherheitsnotduschen ist zu gewährleisten. Der Zugang muss ständig freigehalten werden.

Der Standort von Körperduschen muss mit dem Rettungszeichen E012 "Notdusche" nach ASR A1.3 gekennzeichnet sein.

Der Standort von Augenduschen muss mit dem Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtungen" nach ASR A1.3 gekennzeichnet sein.

Nach Abschn. 7.2 DGUV-I 213-850 müssen Körper- und Augennotduschen mind. einmal monatlich durch eine vom Unternehmer beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers durch Inaugenscheinnahme zu beurteilen. So bleiben die Betätigungsventile leichtgängig und der Duschkopf durchgängig. Durch häufigen Wasserwechsel lassen sich zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermeiden.

Es ist zu empfehlen, Augennotduschen häufiger zu betätigen.

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