Körperduschen ohne Wasseranschluss werden unterschieden in:

  • fest installierte Körperduschen
  • transportable Körperduschen
  • tragbare Körperduschen

Fest installierte Körperduschen müssen ein Nutzvolumen von mindestens 100 l besitzen (oder bei anderen Spülflüssigkeiten Volumen mit gleichwertiger Wirksamkeit).

Transportable Körperduschen müssen ein Nutzvolumen von mindestens 15 l besitzen (oder bei anderen Spülflüssigkeiten Volumen mit gleichwertiger Wirksamkeit). Sie müssen Rollen oder Räder für einen einfachen Transport haben.

Das Gewicht tragbarer Körperduschen muss kleiner als 15 kg sein. Tragbare Körperduschen müssen ein Nutzvolumen von mind. 10 l besitzen (oder bei anderen Spülflüssigkeiten Volumen mit gleichwertiger Wirksamkeit).

Die Spülflüssigkeit muss aus Wasser oder Lösungen bestehen und darf nicht toxisch oder anderweitig gefährlich für den Benutzer sein. Bei Wasser muss die Wasserqualität Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität sein. Lösungen müssen den jeweiligen normativen Vorgaben entsprechen.

Bei Benutzung muss auf jedes Körperteil ein geregelter Strom von Flüssigkeit treffen, und zwar so, dass der Benutzer nicht verletzt wird.

Die Qualität der Flüssigkeit darf von den Werkstoffen der Dusche nicht beeinflusst werden.

Das Nutzvolumen der Spülflüssigkeitsbehälter muss ausreichen, um eine sofortige Spülung zu liefern.

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