Dafür werden festgelegte und angewendete Verfahren und Anweisungen eingesetzt. Von der Leitung des Betriebsbereichs werden gefordert:

  • eine dokumentierte Überprüfung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Konzeptes und des Sicherheitsmanagementsystems sowie
  • seine Aktualisierung; einschließlich der Erwägung und Einarbeitung notwendiger Änderungen gemäß der systematischen Überprüfung und Bewertung.

Zusätzlich zur Überwachung sind durch das Sicherheitsmanagementsystem regelmäßige interne Audits vorzuschreiben. Diese sind durch das Sicherheitsmanagementsystem zu regeln. Die Ergebnisse dieser Audits, aber auch der Überwachung sind durch die Unternehmensleitung zu bewerten, um festzustellen, ob das Konzept zur Verhütung von Störfällen und das Sicherheitsmanagementsystem in sich schlüssig und wirksam sind.

Um diesen wichtigen Punkt des PDCA-Zyklus zu gewährleisten, muss im Sicherheitsmanagementsystem v. a. festgelegt werden, wer hierfür innerhalb der Unternehmensleitung zuständig ist, in welchen Abständen dieses Review durchgeführt werden muss, wie es dokumentiert und seine Ergebnisse kommuniziert werden und wer für die Festlegung und Verfolgung der aus dem Review abgeleiteten Maßnahmen zuständig ist.

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