Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben hin überprüfen und ggf. ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern. Für die Plausibilitätsprüfung können Gefahrstoffportale und -datenbanken genutzt werden. Aus dem Sicherheitsdatenblatt können dann bestimmungsgemäßer Gebrauch abgeleitet und ggf. geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das Sicherheitsdatenblatt ist die Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV) sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen. Mündliche Unterweisungen müssen durchgeführt werden, Inhalte sind u. a. Betriebsanweisungen (§ 14 GefStoffV). Die Beschäftigten müssen nach § 14 Abs. 1 GefStoffV Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische erhalten, mit denen sie Tätigkeiten ausüben.

Erweitertes Sicherheitsdatenblatt

Für Stoffe, die in großen Mengen (ab 10 t/Jahr und Hersteller bzw. Importeur) hergestellt bzw. importiert werden, muss nach Art. 14 REACH-Verordnung eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt werden. Expositionsszenarien müssen erstellt werden, wenn der zu beurteilende Stoff

Die Expositionsszenarien müssen für jede Verwendung und jede Lebensphase erstellt und in das Sicherheitsdatenblatt eingebunden oder als Anhang des SDB geliefert werden (erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB)). Anhand der Informationen muss der "nachgeschaltete Anwender" prüfen, ob die eigene Verwendung abgedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, muss er beim Lieferanten anfragen, ggf. den Lieferanten wechseln oder selbst eine Stoffsicherheitsbeurteilung für die eigene Verwendung durchführen Bei Gemischen enthält das erweiterte Sicherheitsdatenblatt die Expositionsszenarien der enthaltenen Stoffe oder das Szenario des Gemisches als Anhang.

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