Die Begriffe Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung und optische Leitsysteme umfassen Maßnahmen, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die nötige Sicherheit an Arbeitsplätzen und in Gebäuden gewährleisten sollen. Die Begriffe werden auch in der Fachwelt nicht immer ganz trennscharf verwendet.

Grundsätzlich ist gemäß den geltenden DIN-Normen Notbeleuchtung der Oberbegriff für alle Beleuchtungseinrichtungen, die wirksam werden, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt (EN 1838 "Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung"). Ersatzbeleuchtung sind Einrichtungen, die dafür sorgen, dass bei Stromausfall die Allgemeinbeleuchtung ganz oder teilweise für eine gewisse Zeit weiterbetrieben werden kann, um den Betrieb in einem Gebäude aufrecht zu erhalten (typischerweise in Krankenhäusern, Einrichtungen der öffentlichen Versorgung, sicherheitsrelevanten Dienststellen usw.). Für den Arbeitsschutz wesentlicher ist die Sicherheitsbeleuchtung.

Den Begriff "Sicherheitsbeleuchtung" definiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" wie folgt:

Zitat

Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Vermeidung von Gefährdungen dient, die durch Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können.

In den Detailregelungen wird dabei noch unterschieden zwischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungen auf Rettungswegen (Vorgaben in Abschn. 9 ASR A2.3) und an Arbeitsplätzen (Abschn. 8 ASR A3.4). Außerdem führt die EN 1838 noch den Begriff Antipanikbeleuchtung (für Bereiche/Gebäude mit großen Menschenansammlungen). Dieser Begriff hat aber bisher in Deutschland nur im Bereich der Normung Eingang gefunden, aber nicht in die übrigen arbeitsschutz- und baurechtlichen Vorschriften.

Darüber hinaus hat der Begriff Optische Leitsysteme in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und Eingang in die neuen Arbeitsstättenregeln gefunden (ASR A2.3). Nach Abschn. 3 ASR A2.3 sind dies "auf den Boden aufgebrachte, in den Boden eingelassene oder bodennahe, durchgehende Leitsysteme (z. B. an Wänden), die mithilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben."

Es sind (wegen der Wirksamkeit bei Verrauchung) immer bodennahe Systeme (nicht höher als 40 cm über dem Fußboden), die Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen umfassen. Sie können langnachleuchtend, elektrisch oder in Kombination von beidem betrieben werden.

 
Achtung

Verwechslungsgefahr

Optische Leitsysteme dürfen nicht mit der "normalen" hochmontierten Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" verwechselt werden. Die ASR A2.3 macht dazu genauere Vorschriften (vgl. Abschn. 5).

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