Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden meist durch Batterien gespeist (Zentral- oder Gruppenbatterieanlagen, bei kleinen Anlagen oder Nachrüstungen auch Einzelbatterieversorgung). Ersatzstromanlagen (mit Stromerzeugungsaggregat) kommen dort infrage, wo eine netzunabhängige Stromversorgung für weitere Bereiche benötigt wird (wichtige Betriebsmittel wie Aufzüge, OP-Bereiche, sensible DV-Systeme usw.). Typischerweise ist das in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, großen Verwaltungen etc. der Fall.

Sicherheitsbeleuchtungen können mit einfachen Notleuchten oder Rettungszeichenleuchten (gem. ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung") ausgestattet sein. In jedem Fall sind vielfältige Anforderungen zu beachten, z. B.:

  • Beleuchtungsstärke (u. a. abhängig davon, ob es um Arbeitsplätze oder Fluchtwege geht und ob das Risiko "nur" im Stromausfall oder im Brandfall (Verrauchung) gesehen wird)
  • Einschaltverzögerung
  • Betriebsdauer
  • ggf. Feuerwiderstandsdauer (der Installation)
  • Prüfvorschriften

Projektierung, Bau und Prüfung größerer Anlagen verlangen daher entsprechende Fachkenntnis.

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