Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungen ist i. d. R. durch Bau- oder Betriebsvorschriften vorgegeben und betrifft v. a. bestimmte Branchen, größere Gebäude oder Sonderbauten. Dennoch muss jeder Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Durch das Baurecht sind Sicherheitsbeleuchtungen z. B. erforderlich in

  • Krankenhäusern,
  • Gaststätten und Beherbergungsbetrieben,
  • Hochhäusern,
  • Garagen,
  • Versammlungsstätten,
  • Personenaufzügen usw.

Grundlage sind die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen, Sonderbauverordnungen bzw. branchenspezifischen Normen.

Nach Arbeitsschutzrecht sind Sicherheitsbeleuchtungen erforderlich in Arbeitsstätten

  • mit großer Personenbelegung,
  • mit Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung,
  • die durch ortsunkundige Personen genutzt werden,
  • in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte),
  • ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.

(Anhang 2.3 und Anhang 3.4 ArbStättV, ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge")

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge