3.1 Bei gleicher Wirkung ist frei zu wählen

  • zwischen einer Sicherheitsfarbe und einem Schild zur Kennzeichnung der Gefahr von Stolpern oder Absturz,
  • zwischen Leuchtzeichen, Schallzeichen und verbaler Kommunikation,
  • zwischen Handzeichen und verbaler Kommunikation.

3.2 Bestimmte Kennzeichnungsarten können gemeinsam verwendet werden, und zwar

  • Leuchtzeichen und Schallzeichen,
  • Leuchtzeichen und verbale Kommunikation,
  • Handzeichen und verbale Kommunikation.

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