Um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, gelten folgende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (vgl. Abschn. 4 und 5 ASR A1.3):

  • sie sollte bereits bei der Planung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden;
  • sie muss deutlich erkennbar sein;
  • sie darf nur für Hinweise zu Sicherheit und Gesundheitsschutz verwendet werden;
  • die Art der Kennzeichnung muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt werden;
  • verschiedene Kennzeichnungsarten dürfen gemeinsam verwendet werden, wenn eine Kennzeichnungsart allein nicht ausreicht;
  • die Wirksamkeit einer Kennzeichnung darf nicht durch eine andere Kennzeichnung oder sonstige betriebliche Gegebenheiten beeinträchtigt werden, z. B. Schallzeichen darf bei starkem Umgebungslärm nicht verwendet werden;
  • Kennzeichnungen, die eine Energiequelle benötigen (z. B. Warnleuchte, Hupe), müssen bei Stromausfall grundsätzlich eine "selbsttätig einsetzende Notversorgung" haben;
  • bei eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen, z. B. durch Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung, muss eine geeignete ergänzende oder alternative Kennzeichnungsart eingesetzt werden;
  • Brandschutzzeichen müssen sowohl zur Kennzeichnung von Material und Ausrüstung zur Brandbekämpfung als auch von deren Standorten verwendet werden.
 
Wichtig

Barrierefreie Kennzeichnung

Werden im Unternehmen Menschen mit Behinderung beschäftigt, kann dies Auswirkungen auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung haben:

 
Art der Behinderung taktil akustisch visuell
Blinde oder sehbehinderte Personen

Braille`sche Blindenschrift oder Profilschrift, erhabene Markierungsstreifen,

in ausreichendem Abstand von Hindernissen und Gefahrenstellen
funkgestütztes Informations- oder Leitsystem ggf. Zeichen vergrößern
Gehörlose oder hörgeschädigte Personen Vibrationsalarm
Rollstuhlbenutzer oder Kleinwüchsige Zeichen in ihrer Augenhöhe erkennbar

Tab. 4: Beispiele für alternative Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung bei Beschäftigten mit Behinderung

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