Sicherheitszeichen sind Zeichen mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage und können sein:

  • Verbotszeichen,
  • Gebotszeichen,
  • Warnzeichen,
  • Rettungszeichen,
  • Brandschutzzeichen.
 
Geometrische Form Bedeutung Sicherheitsfarbe Kontrastfarbe zur Sicherheitsfarbe Farbe des
grafischen
Symbols
Anwendungsbeispiele

Kreis mit
Diagonalbalken
Verbot Rot Weißa[1] Schwarz
  • Rauchen verboten
  • Kein Trinkwasser
  • Berühren verboten

Kreis
Gebot Blau Weißa[2] Weißa[3]
  • Augenschutz benutzen
  • Schutzkleidung benutzen
  • Hände waschen

gleichseitiges Dreieck
Warnung Gelb Schwarz Schwarz
  • Warnung vor heißer Oberfläche
  • Warnung vor Biogefährdung
  • Warnung vor elektrischer Spannung

Quadrat
Gefahrlosigkeit Grün Weißa[4] Weiߪ[5]
  • Erste Hilfe
  • Notausgang
  • Sammelstelle

Quadrat
Brandschutz Rot Weißa[6] Weiߪ[7]
  • Brandmeldetelefon
  • Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung
  • Feuerlöscher

Tab. 1: Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen (s. Tab. 1 ASR A1.3)

 
Wichtig

Alte Kennzeichnung in bestehenden Arbeitsstätten

Folgende Zeichen wurden in der Fassung der ASR A1.3 von 2013 erheblich verändert:

  • Feuerlöscher (F001),
  • Löschschlauch (F002),
  • Feuerleiter (F003),
  • Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung (F003),
  • Brandmelder (F004),
  • Brandtelefon (F005),
  • Arzt (E009),
  • Warnung vor Gasflaschen (W029).

Die alte Kennzeichnung beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten kann weiterhin angewendet werden, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde, dass die verwendeten Sicherheitszeichen ausreichenden Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Es empfiehlt sich jedoch, die neue Kennzeichnung zu verwenden, da sie bereits seit 2013 gilt.

Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein, d. h. (Abschn. 5.1 Abs. 69 ASR A1.3):

  • in geeigneter Höhe (fest oder beweglich);
  • bei ausreichender Beleuchtung;
  • ggf. außen-, innenbeleuchtet oder langnachleuchtend (ASR A2.3):
  • Verbots-, Warn- und Gebotszeichen am Zugang zum Gefahrenbereich;
  • Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in lang gestreckten Räumen (z. B. Fluren) in Laufrichtung jederzeit erkennbar (z. B. durch Winkelschilder), falls keine Sicherheitsbeleuchtung: langnachleuchtende Materialien erforderlich;
  • aus Werkstoffen, die gegen Umgebungseinflüsse widerstandsfähig sind, d. h., folgende Faktoren müssen berücksichtigt werden: mechanische oder chemische Einflüsse, feuchte Umgebung, Lichtbeständigkeit, Versprödung von Kunststoffen, Feuerbeständigkeit;
  • Erkennungsweite und Größe der Zeichen aufeinander abgestimmt (vgl. Tab. 3 ASR A1.3).
[1] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[2] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[3] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[4] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[5] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[6] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.
[7] a: Die Farbe Weiß schließt die Farbe für langnachleuchtende Materialien unter Tageslichtbedingungen ein.

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