Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung verlangen eine Gefährdungsbeurteilung. Sie muss vor der Inbetriebnahme einer Batterieladeanlage vom Unternehmer oder dessen Beauftragten durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Energie einer Batterie kann durch Kurzschlussbildung unkontrolliert freigesetzt werden. Die Folgen können Schmelzen von Metallen oder auch Zerstörungen an Leitungen und Batterien sein.

Ladegeräte sollen kippsicher und außerhalb des Abluftstroms der Batterie sowie auf nicht brennbarem Material aufgestellt werden. Achten Sie darauf, dass der Abstand zwischen Ladegerät und Batterie mind. 1 m beträgt. Die Aufstellung muss so erfolgen, dass Batterien und Ladegeräte leicht zugänglich sind und so auch einfach kontrolliert und gewartet werden können.

Das Ladegerät darf nur im spannungsfreien Zustand und polrichtig an die Batterie angeschlossen werden. Dabei muss bei Anschluss- und Klemmzangen, sofern diese verwendet werden, eine ausreichende Isolierung gewährleistet sein. Bei Wartungsarbeiten dürfen nur isolierte Werkzeuge benutzt werden, die keine Funken erzeugen.

 
Achtung

Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung von Batterieladeanlagen

Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung von Batterieladeanlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft (EF) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter der Anleitung und Aufsicht (Verantwortung) einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Wenn das Ladegerät der VDE 0106 Teil 101 "Sichere Trennung in Betriebsmitteln" entspricht und die Bedingungen an SELV (Schutzkleinspannung) erfüllt, sind keine Maßnahmen gegen direktes Berühren (Berührungsschutz) erforderlich. Sonst ist der Basis- und Fehlerschutz gemäß VDE 0100 Teil 410 durchzuführen. Bei einer Batteriebemessungsspannung über 60 V ist grundsätzlich ein Berührungsschutz notwendig. Bei Flurförderzeugen mit batterieelektrischem Antrieb ist gemäß VDE 0117 der Berührungsschutz (Isolierung, Abdeckung oder Umhüllung) auch bei einer Bemessungsspannung unter 60 V erforderlich.

 
Praxis-Tipp

Verschlusskappen abnehmen

Schrauben Sie die Verschlusskappen der Batterien für den Ladevorgang ab. So wird das beim Laden entstehende Wasserstoff-Luft-Gemisch verdünnt.

Wenn die freie Lüftung als Schutzmaßnahme vor gefährlichen Wasserstoff-Luft-Gemischen ausreichend ist, muss dennoch während der Ladung darauf geachtet werden, dass die Lüftungsöffnungen frei sind. Ist eine technische Lüftung vorhanden, muss diese auch eingeschaltet sein. Derartige Lüftungen sollten mit den Ladegeräten gekoppelt werden, sodass der Ladevorgang nur bei eingeschalteter Lüftung möglich ist. Die Lüftung sollte bis ca. eine Stunde nach Ladungsende in Betrieb bleiben. Ladegeräte mit IU-Kennlinie, bei denen mit konstantem Ladestrom geladen wird, verhindern zu hohe Ladeströme und -spannungen, bei denen unnötig viel Wasserstoff in gefährlicher Konzentration entsteht. Moderne Ladegeräte verhindern eine Überladung und damit eine erhöhte Wasserstoffbildung. Sie schalten automatisch auf eine gasungsfreie Erhaltungsladung um.

Im Bereich der Batterieladestation sollte ein Waschbecken, eine Notdusche, Verbandkasten und eine Augenspülstation vorhanden sein, um im Notfall entsprechende Erste Hilfe-Maßnahmen ergreifen zu können. Bei Arbeiten an Batterien (z. B. Wasser nachfüllen) muss folgende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden:

  • Gesichtsschutzschild oder dicht schließende Schutzbrille,
  • säurefeste Schutzhandschuhe,
  • Fußschutz (antistatisch),
  • säurefeste Gummischürze.

Die Mitarbeiter müssen in der Anwendung der Schutzkleidung unterwiesen werden. Die Aufbewahrung der PSA sollte in einem Schrank erfolgen, um Verschmutzungen etc. zu vermeiden.

Darüber hinaus sollten auch folgende Punkte beachtet werden:

  • Es muss geeignete Maßnahmen geben, damit auslaufendes Elektrolyt oder Batteriesäure nicht in die öffentliche Kanalisation und in die Kläranlage gelangen kann.
  • Der Elektrolyt muss in geeigneten (säure- und laugenbeständigen) Behältern gesammelt bzw. neutralisiert werden.
  • Für die Aufnahme von vergossenem oder ausgetretenem Elektrolyt oder Batteriesäure muss geeignetes Bindemittel (saugfähiges bzw. neutralisierendes Material) zur Verfügung stehen.
  • Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind geeignete Feuerlöschmittel (i. d. R. werden hier Feuerlöscher eingesetzt) vorrätig zu halten. Diese müssen den Brandklassen ABC entsprechen. Die Bereitstellung muss so erfolgen, dass die Löschmittel auch nach Ausbruch eines Entstehungsbrandes noch leicht erreichbar sind. Achten Sie bei Schulungen der Mitarbeiter darauf, dass insbesondere die Anwendung der Feuerlöschmittel an unter Spannung stehenden Betriebsmitteln unterwiesen wird. Die Unterweisungen müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Batterien von Flurförderzeugen sind sehr schwer. Achten Sie daher beim Heben und Tragen immer auf einen sicheren Griff, damit die Batterie nicht herunterfallen kann. Das Tragen von Sicherheitsschuhen sollte bei diesen Tätigkeiten Pflicht sein. Größere Batteri...

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