Lagereinrichtungen müssen ausreichend und blendfrei beleuchtet sein. Dies gilt auch oder sogar insbesondere für die Regalanlagen. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" gibt Mindestbeleuchtungsstärken für Läger an.

Problematisch gestaltet sich die Beleuchtung des Öfteren in hohen Regalgängen. Da die Leuchtmittel verständlicherweise unter der Decke in luftiger Höhe angebracht sind, kommt in den unteren Regallagen mitunter nur ein Bruchteil der benötigten Beleuchtungsstärke an. Insbesondere bei älteren Beleuchtungseinrichtungen, die bereits einem gewissen Alterungsprozess unterworfen sind, trifft dies häufig zu. Auch bei Einfahrregalen stellt die ausreichende Ausleuchtung der hinteren Regalplätze den Kommissionierer immer wieder vor Probleme. Sofern die oberen Regalplätze mit Waren belegt sind, werden die darunter befindlichen Lagerplätze nur selten gut ausgeleuchtet. In diesen Fällen können zusätzliche Leuchten an den zum Einsatz kommenden Flurförderzeugen oftmals eine Verbesserung bewirken.

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