Ladebrücken stellen das bewegliche Verbindungselement zwischen dem Hallenboden und den Fahrzeugen dar, die be- oder entladen werden sollen.

Beim Befahren von Fahrzeugen mit Flurförderzeugen, auch mit Elektroameisen, müssen diese Fahrzeuge gegen Wegrollen gesichert sein. Diese Verpflichtung dürfte den meisten Lkw-Fahrern sehr wohl bewusst sein, sie wird dennoch nur allzu oft ignoriert. Daher sollte der Betreiber eines Lagers ein besonderes Augenmerk darauf haben. Dies gilt in erhöhtem Maße für betriebsfremde Fahrer. Beim Einfahren wird durch das Flurförderzeug eine Kraft auf das Fahrzeug (Lkw) übertragen. Diese Kraft stellt eine gefahrbringende Bewegung in Längsrichtung dar (beim Einfahren durch die Hecktür also in Richtung des Führerhauses) und versucht das Fahrzeug wegzuschieben. Um ein Verschieben des Fahrzeugs zu verhindern, muss in diesen Fällen die Handbremse des Fahrzeugs angezogen sein und ein Unterlegkeil vor eines der nicht gelenkten Räder gelegt werden.

Beim Andocken eines Fahrzeugs wird die Ladebrücke oftmals angehoben und dann von oben auf das Fahrzeug herabgelassen. Hierbei muss beachtet werden, dass die Ladebrücke stets in ganzer Breite auf dem Fahrzeug aufliegt. Um bei der Abwärtsbewegung der Ladebrücke ein Quetschen von Füßen unmöglich zu machen, müssen die Ladebrücken über einen seitlichen Schutz verfügen. Vom Bedienplatz sollte die Ladebrücke eingesehen werden können, sodass eine mögliche Gefahr schnell erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge