Da in Lägern üblicherweise mit Fußverletzungen, beispielsweise durch fahrende Flurförderzeuge oder das Handling schwerer Lasten zu rechnen ist, sind dort zwingend Sicherheitsschuhe zu tragen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für die dort tätigen Mitarbeiter, sondern auch für jene, die nur gelegentlich durchs Lager laufen oder sich nur für eine gewisse Zeit dort aufhalten. Kaufmännische Mitarbeiter, die "nur mal eben" durchs Lager laufen, unterliegen häufig dem Irrglauben, dass sie selbst keine Sicherheitsschuhe tragen müssen, da sich dort nicht ihr eigentlicher Arbeitsplatz befindet.

Sofern die Hände gefährdet werden, wie es z. B. beim Umgang mit scharfkantigen Blechen der Fall ist, müssen geeignete Handschuhe vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten getragen werden. Bei der Gefahr von Kopfverletzungen, wie beim Bedienen eines Krans, muss ein Helm aufgesetzt werden. Das Tragen von kurzen Hosen wird gerade in der heißen Jahreszeit von vielen Mitarbeitern favorisiert. Beim manuellen Handling von hölzernen Paletten ist dies jedoch aufgrund der Gefährdung durch Splitter oder Spleiße nicht zulässig. In diesen Fällen müssen mindestens knielange Hosen getragen werden.

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