Kleinteilelager sind i. d. R. vom Rest des Lagers etwas abgetrennt. In diesem Bereich erfolgt oftmals kein Staplerverkehr. Das Bestücken des Kleinteilelagers sowie die Entnahme erfolgen manuell. Als Hilfsmittel zum Transport dienen oftmals Transportwagen. Diese Transportwagen sollten Griffe in ergonomisch günstiger Höhe besitzen, sodass eine gebückte Zwangshaltung beim Schieben oder Ziehen vermieden werden kann. Die Räder dieser Wagen müssen so gewählt werden, dass ein problemloser Lauf innerhalb des Lagers möglich ist. Insbesondere bei der Verwendung von Gitterrosten als Boden kommt diesem Umstand große Bedeutung bei.

Aufgrund des fehlenden Staplerverkehrs ist in den Lagereinrichtungen, die ausschließlich von Hand be- und entladen werden, eine Gangbreite von mindestens 0,75 m ausreichend.

Sofern in Kleinteilelagern die oberen Regalfächer von den dort tätigen Personen nicht problemlos erreicht werden können, müssen geeignete Leitern oder Tritte zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten schnell zur Verfügung stehen und einfach angewendet werden können. Tritte, die einfach zur Einsatzstelle gerollt werden können, haben sich in vielen Fällen bewährt, sind i. d. R. jedoch nur auf glatten Böden (keine Gitterroste) einsetzbar. Wichtig ist, dass die Tritte bei der Benutzung nicht wegrollen.

Sofern sich das Kleinteilelager über mehrere Etagen erstreckt, ist die Verwendung eines geschlossenen Bodens von Vorteil, da hier keine Kleinteile durchfallen können. Bei der Verwendung von Gitterrosten o. Ä. als Boden dürfen keine derart kleinen Teile gelagert werden, die durch die Öffnungen hindurchfallen und darunter befindliche Personen gefährden können.

In den oberen Etagen eines Lagers muss eine entsprechende Absturzsicherung vorhanden sein. Diese Absturzsicherung, i. d. R. ein Geländer, muss mindestens 1 m hoch sein und über eine Fuß- sowie Knieleiste verfügen.

 
Achtung

Leitern und Tritte neben Geländern

Unmittelbar am Geländer dürfen Leitern oder Tritte nicht benutzt werden (Abb. 5), da durch den erhöhten Standplatz keine ausreichende Absturzsicherung mehr gegeben ist. Sofern auf den Einsatz von Aufstiegshilfen nicht verzichtete werden kann, muss die Absturzsicherung an diesen Stellen erhöht werden.

Abb. 5: Einsatz eines Tritts am Geländer: Absturzgefahr!

3.1 Übergabestellen

Das Be- oder Entladen auf bzw. von erhöhten Ebenen (Emporen) mittels Flurförderzeug ist kritisch zu sehen. Die Empore verfügt über ein Geländer, an den Stellen zum Be- und Entladen befinden sich meistens Tore oder Übergabestellen. Der Nachteil bei Toren oder herausnehmbaren Steckgeländern ist jedoch, dass diese oftmals aus Bequemlichkeit offengelassen (oder blockiert) werden, sodass hier eine akute Absturzgefahr besteht. Schleusengeländer (Abb. 6) können hier von Vorteil sein, da bei den meisten Ausführungen immer eine Absturzsicherung gegeben ist. Sofern sehr hohe Waren transportiert werden, sollte vor der Anschaffung eines Schleusengeländers geprüft werden, ob es in der Praxis überhaupt eingesetzt werden kann, da viele Ausführungen lediglich eine begrenzte Warenhöhe zulassen.

Abb. 6: Schleusengeländer

Ketten dürfen an den Be- und Entladestellen als Absturzsicherung verwendet werden, sofern sich hinter der Kette ein Abstellplatz befindet. Der Abstellplatz (zwischen Kette und Absturzstelle) muss mindestens 0,8 m tief sein.

3.2 Kommissionierarbeitsplätze

In den meisten Lägern übernehmen Kommissionierer das Zusammenstellen der Waren. Da diese Tätigkeit meistens manuell erfolgt, bringt sie eine erhebliche körperliche Belastung mit sich. Um die Belastung nach Möglichkeit zu reduzieren, sollte zunächst darauf geachtet werden, dass dauerndes oder häufiges Bücken vermieden wird. Dies ist durch eine ergonomisch günstige Höhe, in der sich die zu kommissionierenden Waren befinden, möglich. Hubtische, die in der Höhe verstellbar sind, können leicht an die Bedürfnisse von Personen unterschiedlicher Größe angepasst werden. Bei diesen Hubtischen muss jedoch darauf geachtet werden, dass sie keine Stolperstelle darstellen.

Häufige Drehbewegungen des Oberkörpers führen ebenfalls zu einer erhöhten Belastung und sollten daher vermieden werden. Stattdessen soll sich der Mitarbeiter komplett drehen und die Lasten gerade vor sich aufnehmen und absetzen. Dafür muss jedoch eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

Sofern eine hohe Belastung durch langes Stehen vorliegt, sollte der Einsatz von Stehmatten geprüft werden. In vielen Fällen kann dadurch gerade im Bereich der Knie- und Sprunggelenke eine Entlastung erzielt werden. Nachteilig können sich Stehmatten jedoch auf die Reinigung des Bodens auswirken.

3.2.1 Manuelles Handling von Lasten

Gemäß Lastenhandhabungsverordnung ist eine manuelle Handhabung jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft. Darunter fallen u. a. das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last. Ungünstige ergonomische Bedingungen können eine hohe Belastung der Beschäftigten zur Folge haben, insbesondere im Lendenwirbelbereich. Dazu gehört z. B. das Handling sehr schwerer Lasten oder aber perm...

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