Ein Regal kann immer nur eine bestimmte Last aufnehmen. Aus diesem Grund muss an ortsfesten Regalen (mit einer Fachlast > 200 kg und einer Feldlast > 1.000 kg), an fahrbaren Regalen und an Regalen mit kraftbetriebener Inneneinrichtung folgende Kennzeichnung vorhanden sein:

  • Hersteller oder Importeur,
  • Typbezeichnung,
  • Baujahr oder Kommissionsnummer,
  • zulässige Fach- und Feldlasten,
  • elektrische Kenndaten (falls vorhanden).

Die Feldlast ist die Summe aller Fachlasten in einem Regalfeld (vgl. Abb. 2: Feldlast = 4 x Fachlast). Üblicherweise wird von einer gleichmäßigen Lastverteilung ausgegangen.

Abb. 2: Regalfeld mit 4 Fächern

An Kragarmregalen müssen die zulässigen Belastungen der einzelnen Kragarme und Stützen angegeben sein.

Die Kennzeichnung erfolgt nicht ohne Grund, schließlich ist es durchaus im Sinne des Betreibers zu wissen, welche Lasten im jeweiligen Regal gelagert werden dürfen. Gerade bei alten Regalen fehlen diese Angaben öfter. Zum Problem wird dies, wenn der Hersteller nicht mehr ermittelt werden kann oder es diesen nicht mehr gibt.

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