Die DIN EN 15635 fordert die Bestellung eines Beauftragten für Lagersicherheit. Der Name dieses Beauftragten sollte den Mitarbeitern im Lagerbetrieb bekanntgegeben werden. Der Beauftragte für Lagersicherheit, in der DIN 15635 auch "Sicherheitsbeauftragter" genannt (nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten nach § 20 DGUV-V 1 und § 22 SGB VII), muss angewiesen werden, sich über den (die) Lieferanten der Lagereinrichtungen zu informieren und Kontakt mit dem bzw. den Lieferanten aufzunehmen. Er muss ferner die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustandes festlegen. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse muss sich der Beauftragte für Lagersicherheit der Eigenheiten des Betriebsablaufs, des Lagers und der Gefahren bewusst sein, ebenso der Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung von Gefahren.

Auftretende Schäden sind dem Beauftragten für Lagersicherheit unverzüglich zu melden. Des Weiteren muss der Beauftragte für Lagersicherheit sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden. Sofern diese Inspektionen in anderen regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, muss eine entsprechende Risikoanalyse zugrunde liegen. Zusätzlich zu den wöchentlichen Inspektionen muss mindestens jährlich eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Schriftliche Berichte über die wöchentlichen Inspektionen und die Experteninspektionen sind dem Beauftragten für Lagersicherheit zu übergeben.

 
Wichtig

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Sind an den Regalen sämtliche notwendigen Kennzeichnungen angebracht?
  • Werden die Regale regelmäßig überprüft?
  • Werden stark beschädigte Regale unverzüglich gesperrt?
  • Werden beschädigte Regale fachgerecht repariert?
  • Sind die Verkehrswege für Personen und Flurförderzeuge voneinander getrennt und verfügen diese über eine ausreichende Breite?
  • Sind Lagerflächen gekennzeichnet?
  • Sind die Beleuchtungssituation sowie die Hallentemperaturen zufriedenstellend?
  • Ist eine Überprüfung der Kommissionierarbeitsplätze erfolgt und entsprechen diese den ergonomischen Anforderungen?
  • Werden schweres Heben und Tragen sowie ergonomisch ungünstige Körperhaltungen vermieden?
  • Werden Paletten, Gitterboxen etc. regelmäßig kontrolliert und beschädigte Lagerbehälter ausgesondert oder repariert?
  • Werden die Ladeeinheiten so in den Regalen eingelagert, dass sie nicht herausfallen können?
  • Werden keine Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen) zugestellt?
  • Befinden sich keine Risse oder Schlaglöcher im Boden?
  • Ist an erhöhten Ebenen eine wirksame Absturzsicherung vorhanden?
  • Werden von sämtlichen Mitarbeitern Sicherheitsschuhe getragen?
  • Sind geeignete Löschmittel vorhanden und diese frei zugänglich?
  • Befindet sich vom Lagergut zu den Sprinklerköpfen ein ausreichender Abstand (mind. 0,5 m)?
  • Ist die Funktion von Brandschutztüren und -toren sichergestellt und werden diese regelmäßig geprüft?

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