Eine wichtige organisatorische Schutzmaßnahme stellen ausreichende Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten im Außendienst dar, die die oberste Priorität von Sicherheit und Gesundheitsschutz des Beschäftigten klar ansprechen muss. Das gilt insbesondere bei Tätigkeiten unter besonderen Gefährdungen vor Ort (z. B. bei Besuchen auf Baustellen) oder Termin- und Zeitdruck.

Die Durchführung und der Nachweis einer ausreichenden Unterweisung der Außendienstmitarbeiter über mögliche Gefährdungen und Belastungen und deren Vermeidung sind wichtige Maßnahmen der Prävention. Dazu gehören auch die von ihm selbst zu treffenden bzw. durchzuführenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies gilt auch für Gefährdungen und Belastungen, die durch die Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten entstehen können.

Auch Aspekte aus dem Bereich "Security" sollten in die Unterweisung aufgenommen werden, wie z. B. zum Verhalten bei Überfall oder nach einem Diebstahl. Weiter gehören dazu auch Fragen zur sicheren Verwahrung von Wertgegenständen und datenschutzrelevanten Unterlagen sowie zum Verhalten bei Hotelaufenthalten, bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Mieten ein Fahrzeuges.

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